Für Kommunalverwaltungen in Havelland

Rechtssichere Grundlage für Bauleitplanung und Aufstellungs­beschlüsse

Wenn Sie in Havelland entscheiden müssen, welchen Batteriespeicher- oder EE-Standorten eine Baugenehmigung oder ein Aufstellungsbeschluss erteilt wird, liefert insqor eine objektive, dokumentierte und extern nachvollziehbare Bewertungsgrundlage.

Kritische Infrastruktur und Netzwerk

Die Herausforderung für Kommunen

Landkreise und Gemeinden wie Havelland sehen sich zunehmend mit einer wachsenden Zahl an Anfragen für Batteriespeicher- und EE-Vorhaben konfrontiert — bei gleichzeitig begrenzten personellen Kapazitäten zur fachlichen Prüfung. Entscheidungen über Bauleitplanung, Aufstellungsbeschlüsse oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungen müssen dabei rechtssicher, diskriminierungsfrei zwischen konkurrierenden Vorhaben und gegenüber Bürgereinwendungen verteidigungsfähig sein — ohne dass der Verwaltung eigene Netz- und Infrastrukturdaten für eine belastbare fachliche Bewertung zur Verfügung stehen.

Mit der BauGB-Reform 2025/2026 hat der Gesetzgeber Batteriegroßspeicher im Außenbereich privilegiert — nach § 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB bei räumlich-funktionalem Zusammenhang mit einer bestehenden EE-Anlage, nach § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB als Stand-alone-Speicher ab 4 MW mit Abstands- und Flächenkriterien. Für Kommunen bedeutet das: Die Zuordnung zum richtigen Privilegierungstatbestand wird zu einem zentralen, rechtlich relevanten Prüfkriterium — und Kommunen benötigen eine objektive, technisch fundierte Grundlage, um diese Einordnung fachlich nachzuvollziehen.

Ihre Vorteile mit UIISE in Havelland

1

Objektive Entscheidungsgrundlage statt Bauchgefühl

UIISE (Universal Infrastructure Intelligence Scoring Engine) bewertet Standorte in Havelland anhand physikalisch gemessener Netz- und Infrastrukturdaten statt reiner GIS-Heuristiken. Das erleichtert die sachliche Abwägung konkurrierender Standortanfragen und reduziert das Risiko willkürlicher oder angreifbarer Einzelfallentscheidungen.

2

Rechtssicherheit bei Aufstellungsbeschlüssen und Bebauungsplänen

Der dokumentierte, kryptographisch gesicherte Bewertungs-Ledger liefert eine nachvollziehbare Begründung, die einer gerichtlichen Überprüfung standhält — wichtig insbesondere bei Klagen von Nachbarn, Umweltverbänden oder unterlegenen Antragstellern.

3

Schnellere, planbarere Genehmigungsverfahren

Ein bereits vorliegender, standardisierter Standortreport reduziert Rückfragen und Abstimmungsschleifen zwischen Bauamt, Netzbetreiber und Vorhabenträger — und verkürzt damit die Verfahrensdauer in Havelland.

4

Transparenz für Bürgerbeteiligung und Akzeptanz

Ein extern verifizierbarer, für Laien verständlicher Bewertungsbericht stärkt die Nachvollziehbarkeit gegenüber Bürgerinnen und Bürgern in Beteiligungsverfahren — ein wesentlicher Faktor für die lokale Akzeptanz von Energiewende-Infrastruktur.

5

Unterstützung der kommunalen Wärme- und Klimaplanung

Dieselbe Datenbasis lässt sich perspektivisch auf weitere netzgekoppelte Vorhaben übertragen — etwa Wärmepumpen-Cluster im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung oder Ladeinfrastruktur für kommunale Fuhrparks.

6

Positionierung als aktive Energiewende-Kommune

Ein systematisches, dokumentiertes Vorgehen bei der Standortauswahl positioniert Havelland als vorausschauend handelnde Kommune gegenüber Investoren, Nachbarkommunen und übergeordneten Planungsbehörden.

Regulatorischer Kontext, den Sie kennen sollten

seit 23.12.2025

§ 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB (Co-Location): Batteriespeicher sind im Außenbereich privilegiert, wenn sie in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer vorhandenen Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien stehen — ohne aufwendiges Bebauungsplanverfahren.

Quelle: § 35 BauGB (gesetze-im-internet.de) · Stand: 22. September 2026

seit 23.12.2025

§ 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB (Stand-alone): Netzgekoppelte Speicher ohne EE-Bezug sind privilegiert, wenn sie mindestens 4 MW Leistung haben, höchstens 200 m von einem Umspannwerk oder Kraftwerk entfernt liegen und maximal 50.000 m² groß sind.

Quelle: § 35 BauGB (gesetze-im-internet.de) · Stand: 22. September 2026

1.1.2026

Novelle des Stromsteuergesetzes: Batteriespeicher werden erstmals eindeutig als Stromspeicher definiert und von Erzeugungs-/Verbrauchsanlagen abgegrenzt; Doppelbesteuerung bei Ein- und Ausspeicherung entfällt unter bestimmten Voraussetzungen.

Quelle: § 5 StromStG (gesetze-im-internet.de) · Stand: 22. September 2026

seit 1.10.2026

„MiSpeL"-Festlegung der Bundesnetzagentur: Betreiber von Batteriespeichern an PV-Anlagen erhalten ein rechtssicheres Verfahren für den Mischbetrieb (Abgrenzungs- oder Pauschaloption) — relevant, wenn in Havelland bestehende EE-Anlagen um Speicher erweitert werden sollen.

Quelle: MiSpeL-Festlegung, Bundesnetzagentur · Stand: 5. Oktober 2026

laufend

AgNes-Reform der Netzentgeltsystematik: Netzdienliches Verhalten wird zunehmend auch wirtschaftlich honoriert bzw. netzschädliches Verhalten sanktioniert — mit mittelbarer Relevanz für die Standortplanung.

Kontinuierliche Marktbeobachtung und öffentlich verfügbare Angaben zu aktuellen Gesetzesvorhaben, Stand Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr. Die obenstehende Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was UIISE leistet

UIISE verbindet reale, physikalisch gemessene Netz- und Infrastrukturdaten mit Standort-, Flächen- und Umweltdaten zu einer einheitlichen, nachvollziehbaren Standortbewertung. Ergebnisse können zusätzlich kryptographisch gesichert und unabhängig verifiziert werden — ohne dass die zugrunde liegende Bewertungslogik offengelegt werden muss.

Daten
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Bewertung
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Ranking
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Standortreport

UIISE schafft in Havelland eine gemeinsame, objektive Datengrundlage für Kommunalverwaltung, Projektentwickler und Anlagenbetreiber.

Kommunen

Rechtssichere Bau- und Standort­ent­scheidungen

Objektiv begründbare Grundlage für Bauleitplanung, Aufstellungsbeschlüsse und Bürgerbeteiligung.

EE-Betreiber

Weniger Abregelung, mehr Erlös

Betreiber von EE-Anlagen ohne BESS erschließen zusätzliche Erlösquellen und senken Abregelungsrisiken.

Projektentwickler

Belastbare Grundlage für Investitions­ent­scheidungen

Nachvollziehbare, auditierbare Standortbewertung als Basis für Finanzierung und Due Diligence.

Reali­sierung

Vom bewerteten Standort zum fertigen Projekt: In Zusammenarbeit mit unseren regionalen Implementierungspartnern bieten wir auch schlüssel­fertige BESS-Projekte einschließlich Finanzierung an. Für Vorhaben in Havelland sprechen wir gern mit Ihnen über die Möglichkeiten.

Sie sind Projektierer, BESS-EPC-Anbieter, Ingenieurbüro oder Elektrofachbetrieb?
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Havelland auf einen Blick

Der Landkreis Havelland liegt in Brandenburg; Kreisstadt ist Rathenow (PLZ 14712). Der Landkreis umfasst 26 Gemeinden: Brieselang, Dallgow-Döberitz, Falkensee, Friesack, Gollenberg, Großderschau, Havelaue, Ketzin/Havel, Kleßen-Görne, Kotzen, Märkisch Luch, Milower Land, Mühlenberge, Nauen, Nennhausen, Paulinenaue, Pessin, Premnitz, Rathenow, Retzow, Rhinow, Schönwalde-Glien, Seeblick, Stechow-Ferchesar, Wiesenaue und Wustermark.

Die vorhandenen Netzkapazitäten mit dem Ausbau von erneuerbaren Energien, Batteriespeichern und weiterer netzgekoppelter Infrastruktur in Einklang zu bringen, ist auch in Havelland eine zentrale Aufgabe.

Angrenzende Landkreise

Gespräch mit der Kommunalverwaltung in Havelland

insqor GmbH & Co. KG
Zum Holtberg 11, 46286 Dorsten

Telefon: 02369 2980 980
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